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AKTUELLES
Aktuelle Themen rund um die Eigentümergemeinschaft

In unserem Bereich "Aktuelles" informieren wir Sie stets über wichtige Neuerungen, Gesetze, Verordnungen, Änderungen und allgemeine Themen, die für eine WEG von Bedeutung sind. Sie können sich in diesem Bereich also schnell einen ersten Überblick über anstehende Themen rund um eine WEG verschaffen.

Die Behandlung der hier zur Verfügung gestellten Themen ist nicht abschliessend und kann immer nur einen Auzug aus den entsprechenden Gesetzestexten oder einer Verordnungen darstellen.

Für eine vollumpfängliche Information zu den jeweiligen Themen bitten wir Sie daher grundsätzlich, sich auch auf den entsprechenden, öffentlichen Internetseiten des Bundes zu informieren, welche wir Ihnen auszugsweise auf den entsprechenden Seiten verlinkt haben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich über Details auch bei Ihrem Rechtsanwalt und Notar zu informieren.

Wir übernehmen daher keinerlei rechtlich verbindliche Verantwortung für die hier veröffentlichten Informationen, sowie deren Aktualität.


Ihr Team von Hewig & Hewig
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Glasfaserausbau

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet viele Neuerungen und Anpassungen, darunter auch, dass die Umlagefähigkeit der Kosten nach Betriebskostenverordnung des TV Dienstes über herkömmliche Anlagen nach einer Übergangsfrist entfällt.

Nach dem neuem TKG sollen alle Gebäude ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Diese Anschlüsse laufen über entsprechende Netzbetreiber. Die Hausanschlüsse, welche kostenneutral durch den Netzbetreiber gelegt werden, wurden für die von uns verwalteten Objekte bereits beauftragt.

In den kommenden Jahren gilt es jetzt darüber zu beschließen, ob das gesamte Objekt auf einmal kostenpflichtig ausgebaut und ans Glasfasernetz angeschlossen werden soll, oder ob dies jeweils nur für diejenigen Eigentümer erfolgt, die aktuell einen Glasfaser-Netzanschhluss bestellen möchten.

Das Glasfasdernetz ist Versorgerneutral, wie auch die Stromnetze, die Leitungsdurchführungsgebühren regeln die Anbieter unter sich, d.h. Sie können den jeweiligen Anbieter selber wählen.

Weitere Infos unter "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz"
Interneseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.



Ihre Andrea Hewig
[Geschäftsführende Gesellschafterin]
Die neue Heizkostenverordnung 2021

Auch im Bereich der Heizkostenverordnung, welche am 01. 12.2021 in Kraft getreten ist, gibt es viele Neuerungen. Die wichtigste Komponente im Rahmen dieser Verordnung ist demnach die generelle Umrüstung  der gesamten Messausstattung auf Funk und die damit verbundene digitale Monitoringsmöglichkeit. Sinn und Zweck soll hier der laufende Überblick über die aktuellen Verbräuche mit dem Hintergedanke der Energieeinsparung für den jeweiligen Nutzer sein. Bis zum Jahr 2026 müssen laut Gesetz alle momentan existierenden analogen Messpunkte wie Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler, auf digital funkauslesbare Messgeräte umgestellt werden.

Hier bietet sich generell eine Ausstattung mit Messgeräten auf Mietbasis an, damit sind Ihre Geräte auch immer automatisch vom Wärmedienst fristgerecht getauscht und somit eichgültig.

Ihr Jürgen Gutekunst
[Geschäftsführender Gesellschafter]

***
Nachfolgend stellen wir Ihnen in Kurzform Informationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung zu diesem Thema zur Verfügung:

Welche Ausstattung zur Verbrauchsmessung ist hiervon betroffen?

Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen mit Inkrafttreten der Heizkostenänderungsverordnung, dem 1. Dezember 2021, fernablesbar sein. Davor eingebaute Teile müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und Sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten werden. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Wann und wie werden Endnutzer zu ihrem Verbrauch informiert?

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Endnutzern (i.d.R. Mietern) Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar ab Inkrafttreten dieser Verordnungsänderung ab 2022 mindestens monatlich.

Weitere Informationen müssen mit den Abrechnungen bereitgestellt werden, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Vorgelegt werden müssen außerdem zum einen ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und zum anderen Vergleiche mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Endnutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie angeregt werden.


Quelle: Presse- und Informationsamt Bundesregierung © 2021-12
Die Energiewende ...eine Herausforderung für uns alle

Die Energiewende wird uns alle in den kommenden Jahren viel Anstrengung kosten und einige Neuerungen mit sich bringen. Die gesamten Wohnimmobilien müssen nach und nach auf ein Niveau gebracht werden, auf welchem möglichst wenig unnötige Energie verbraucht wird.

Das Thema Wärmedämmung sowie die Nutzung verbrauchsfreundlicher Geräte, wie LED-Beleuchtung und stromsparende Haushaltsgeräte der Kategorie A+++ sind hierbei von grosser Bedutung. In Zukunft muss auch noch stärker über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie man auch bei Wohnimmobilien erneuerbare Energien einsetzen kann, wie zum Beispiel durch Solaranlagen, Warmwasserkollektoren, Wärmepumpen und vieles mehr.

Auch wird uns die Elektromobilität vor ganz neue Herausforderungen stellen, weil in Wohngebieten in den seltensten Fällen eine geeignete elektrische Infrastruktur vorhanden ist, um Wallboxen und andere Powerladestationen für E-Fahrzeuge mit entsprechender Energie versorgen zu können, ohne dass dies zu Lasten der Hausversorgung und auch der veralteten Kabel-Infrastruktur geht, oder das diese hier und da sogar vollständig zusammenbrechen könnte.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Erdkabel-Installationen unserer Städte meistens aus einer Zeit stammen, wo in Haushalten nur einige Glühbirnen und als stärkster Verbraucher ein einfacher E-Herd vorhanden war. Zudem liegen diese Kabel nun 50 oder mehr Jahre unter der Erde und befinden sich auch im Hinblick auf ihr Isoliermaterial und die Kupferkerne nicht mehr durchweg in einem Zustand, der langfristig noch für eine sichere Elektroversorgung garantieren kann.

In den meisten Wohnstraßen muss daher in den kommenenden Jahren die komplette Erdkabelstruktur der Elektroversorgung massiv ausgebaut, verstärkt und erneuert werden, damit nach und nach immer mehr Straßen unserer Stadt über die notwendige Elektroversorgung verfügen, die unsere moderne Gesellschaft heute benötigt.


Ihre Andrea Hewig
[Geschäftsführende Gesellschafterin]
Die WEG - Reform 2020

Am 01.12.2020 ist die neue WEG-Reform in Kraft getreten, denn das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 ist in wesentlichen Teilen modernisiert worden.

Das Gesetz beinhaltet Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibt vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit wegen der erforderlichen Mehrheitsverhältnisse nur erschwert möglich sind.

Auch bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.

Das Gesetz enthält folgende wichtige Eckpunkte: Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.

Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.

Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.

Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem wir den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.

Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.

Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.


Quelle: Bundesministerium der Justiz © Stand 2022
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